Anspruch, eine rechtsverletzende Handlung künftig zu unterlassen. In der Rechtsdurchsetzung ist der Begriff vor allem für Abwehr, Beweissicherung, Anspruchsdurchsetzung und die Berechnung von Ansprüchen wichtig.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz