Glossar

Unterlassung

Anspruch, eine rechtsverletzende Handlung künftig zu unterlassen. In der Rechtsdurchsetzung ist der Begriff vor allem für Abwehr, Beweissicherung, Anspruchsdurchsetzung und die Berechnung von Ansprüchen wichtig.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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D-80336 München