Beendigung eines Anmeldeverfahrens durch den Anmelder vor der endgültigen Eintragung. Der Begriff ist vor allem für Registerpraxis, internationale Schutzstrategien, Verfahrensfragen oder spezielle Markenformen relevant.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz