Benutzung einer patentgeschützten technischen Lehre ohne Zustimmung des Patentinhabers. Im Patent- und Gebrauchsmusterrecht ist der Begriff vor allem für Schutzvoraussetzungen, Registerverfahren, Verwertung und Verletzungsfragen relevant.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz