Glossar

Kollektivmarke

Marke eines Verbands, die von Mitgliedern zur Kennzeichnung ihrer Waren oder Dienstleistungen benutzt wird. Solche Sonderformen der Marke sind vor allem für die richtige Darstellung des Zeichens, die Prüfung der Eintragungsfähigkeit und die spätere Durchsetzung relevant.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München