Glossar

Geschmacksmuster

Frühere deutsche Bezeichnung für das heutige Designrecht. Der Begriff wird in Deutschland heute überwiegend als historische Bezeichnung für das eingetragene Design verwendet und sollte auf modernen Websites entsprechend eingeordnet werden.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München