Frühere deutsche Bezeichnung für das heutige Designrecht. Der Begriff wird in Deutschland heute überwiegend als historische Bezeichnung für das eingetragene Design verwendet und sollte auf modernen Websites entsprechend eingeordnet werden.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz