Anspruch auf Besichtigung von Produkten oder Verfahren zur Beweissicherung bei Schutzrechtsverletzungen. In der Praxis ist der Begriff häufig Teil der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung von Schutzrechten.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz