Als Titel bezeichnet man beispielsweise die Werknamen von Filmen, Druckschriften, Tonwerken oder Bühnenwerken, die auch als geschäftliche Bezeichnungen markenrechtlich geschützt sein können.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz