Glossar

Tastmarken

Tastmarken gehören zu den neueren Markenformen, für die die üblichen Anforderungen an die Schutzfähigkeit gelten. Auch sie müssen unterscheidungskräftig sein, wobei die entsprechenden Grundsätze für diese neuen Markenformen noch in der Entwicklung sind.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München