Glossar

Monopolrecht

Eine Marke gewährt das ausschließliche Recht (Ausschließlichkeitsrecht) des Markeninhabers, seine Marke im Umfang der angemeldeten Marken- und Dienstleistungen allein nutzen zu dürfen und gegen Verletzungen dieser Rechte durch andere vorgehen zu dürfen.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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D-80336 München