Die Bezeichnung „TM“ steht für „trademark“ und wird in Deutschland häufig als Hinweis auf eine entwickelte Marke genutzt, auch wenn sie noch nicht eingetragen ist. In Deutschland wird das „R im Kreis“ (®) als Zeichen für eine eingetragene Marke verstanden. Einige Gerichte vertreten jedoch die Auffassung, dass „TM“ nicht als Hinweis auf ein eingetragenes Schutzrecht zu verstehen ist – ähnlich wie in den USA.