Glossar

Gewährleistungsmarke (seit 14.01.2019 – MaMoG)

Die Gewährleistungsmarke dient der Abgrenzung von Waren und Dienstleistungen verschiedener Inhaber und fungiert als Gütesiegel, das bestimmte Eigenschaften aller gekennzeichneten Produkte garantiert. Der Inhaber der Gewährleistungsmarke ist in der Regel nicht selbst Hersteller, sondern agiert als neutraler Anbieter, der die garantierten Eigenschaften regelmäßig überprüft und nachweist.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München