Die Eintragung einer Marke in das Markenregister setzt die fristgerechte Zahlung der entsprechenden Amtsgebühren voraus. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich dabei unter anderem nach der Anzahl der beantragten Schutzländer sowie nach der Anzahl der in der Anmeldung angegebenen Nizza-Klassen.
Übersicht Gebühren für Markenschutzrechte beim DPMA
Gebührenrechner EUIPO