Glossar

Amt

Das zuständige Amt des Landes, in dem die Markenanmeldung erfolgt, verwaltet die Marken und Anmeldungen in seinem Register. Für Markenanmeldungen, die auch in weiteren Ländern Schutz erlangen sollen – sei es innerhalb einzelner Staaten, der Europäischen Union oder weltweit – ist eine Anmeldung bei den jeweils zuständigen nationalen Behörden oder über die WIPO erforderlich, die für internationale Registrierungen zuständig ist. Als Besonderheit ist hierbei das EUIPO zu nennen, welches eine einheitliche Anmeldung für den gesamten EU-Binnenmarkt ermöglicht.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München