Glossar

Änderung der Marke

Nach erfolgter Markenanmeldung sind Änderungen grundsätzlich nur in einem eingeschränkten Rahmen zulässig. Änderungsbefugnisse bestehen etwa hinsichtlich der Einschränkung des Geltungsbereichs der im Register eingetragenen Waren und Dienstleistungen oder bei Änderungen von Adressen und der rechtlichen Vertretung. Eine Erweiterung des Schutzumfangs oder Veränderungen wesentlicher Merkmale wie Name und Design der Marke sind hingegen nicht zulässig.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München