Designrecht erklärt

Rechtlicher Schutz für Ihre kreativen Ideen

Das Designrecht kann die kreative Erscheinung Ihrer Produkte absichern.   Das Design eines Produktes ist ohne Frage ein wichtiger Baustein für dessen Erfolg. Dies gilt längst nicht mehr nur in der Mode oder für Einrichtungsgegenstände. Ob Alltagsgegenstände, Luxusartikel, Medizinprodukte oder Lebensmittelverpackungen, das Design trägt erheblich zum Erfolg bei.

Sie können sich mit geschützten Designs gegen Annäherungen und Nachahmungen von Mitweberbern verteidigen. Wir haben umfassende Erfahrung bei der Anmeldung von Designs und beraten Sie bei der Anmeldung und bei der Durchsetzung Ihrer Designs gegen Dritte – national und international, vor den Ämtern und Gerichten.

Was umfasst das Designrecht?

Das Designrecht schützt das Erscheinungsbild Ihres Produktes. Das Erscheinungsbild kann durch ganz unterschiedliche Faktoren geprägt werden:

  • Form und Kontur: Die äußere Silhouette oder das dreidimensionale Erscheinungsbild eines Produkts.
  • Farben und Muster: Kombinationen von Farben und Mustern, die Ihr Produkt besonders machen.
  • Oberflächenstrukturen: Spezielle Oberflächengestaltungen, die zum Wiedererkennungswert Ihrer Designs beitragen.


Eingetragene Designs schützen die optische Erscheinung Ihres Produktes. Marken schützen die Bezeichnung, das Logo oder die Form Ihres Produktes. Marken und Designs ergänzen sich und können zu einem umfassenden Schutz Ihrer Produkte führen.

Die rechtlichen Grundlagen des Designrechts

Es gibt nationale und internationale gesetzliche Regeln sowie Gesetze auf europäischer Ebene. Entsprechend sind unterschiedliche Organisationen für Designanmeldungen zuständig: Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) für internationale Anmeldungen. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO für europäische Anmeldungen und das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) für nationale Anmeldungen in Deutschland.

Ein eingetragenes Design gewährt dem Inhaber exklusive Nutzungsrechte und hilft ihm sich vor der unberechtigten Nutzung oder Nachahmung seines Designs durch andere besser zu verteidigen. In Branchen, in denen das Design einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil bietet, ist der Designschutz besonders wichtig.

Die Anmeldung eines Designs als Schutzrecht
  1. Prüfung der Schutzfähigkeit: Nicht alle Designs sind automatisch schutzfähig. Wir prüfen, ob Ihr Design die erforderlichen Kriterien für den rechtlichen Schutz erfüllt. .
  2. Eintragung und Schutzrechte: Nach erfolgreicher Eintragung Ihres Designs erhalten Sie exklusive Rechte zur Nutzung und können Ihr Schutzrecht gegen potenzielle Nachahmer auch gerichtlich verteidigen.
  3. Durchsetzung der Rechte: Sollte ein Verstoß gegen Ihre Designrechte vorliegen, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung – sei es durch Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Klagen auf Unterlassung und Schadensersatz.
Vorteile des Designrechts für Ihr Unternehmen

Das Designrecht bietet weit mehr als nur den Schutz vor Nachahmung. Es verschafft Ihrem Unternehmen handfeste wirtschaftliche Vorteile:

  • Monopolstellung: Sie erhalten das alleinige Recht, Ihr Design kommerziell zu nutzen, und können anderen die Nutzung untersagen.
  • Ertragssteigerung: Durch den exklusiven Schutz Ihres Designs können Sie Ihre Marktposition stärken und höhere Umsätze erzielen.
  • Rechtliche Sicherheit: Sie reduzieren das Risiko von Rechtsstreitigkeiten durch eingetragene Schutzrechte.
Fallbeispiele im Designrecht
  • Technologieunternehmen: Ein Hersteller von innovativen Elektronikgeräten sicherte sich durch das Designrecht die Alleinnutzung seiner einzigartigen Gehäuseform und konnte erfolgreich gegen internationale Nachahmer vorgehen.
  • Modeunternehmen: Ein Modelabel schützte durch das Designrecht eine neue Kollektion und verhinderte, dass Konkurrenten ähnliche Designs auf den Markt brachten.
  • Möbelhersteller: Ein mittelständisches Unternehmen aus der Möbelbranche sicherte sich durch das Designrecht langfristig einen Platz im Premiumsegment, indem es sein ikonisches Möbeldesign exklusiv schützte.
Kosten und Anmeldung im Designrecht

Die Anmeldung eines Designs über das Designrecht ist eine kosteneffiziente Möglichkeit, Ihr geistiges Eigentum zu schützen. Die Gebühren variieren je nach nationaler, europäischer oder internationaler Anmeldung und Anzahl der Designs. Unsere Kanzlei bietet Ihnen transparente Kostenstrukturen und unterstützt Sie bei der strategischen Planung der Anmeldung Ihrer Designs.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Ist für Sie jetzt oder in den nächsten Jahren eventuell ein Designschutz außerhalb von Deutschland oder Europa von Interesse? Hier gibt es die Möglichkeit in weiteren Ländern nationale Designs oder ein internationales Design in verschiedenen Ländern bei der WIPO anzumelden. Auch hier beraten wir Sie gerne als spezialisierte Rechtsanwälte für Designrecht in München.

FAQs

Das Designrecht schützt das äußere Erscheinungsbild eines Produkts, während das Urheberrecht künstlerische und literarische Werke schützt.

Ja, über das EUIPO für die EU und die WIPO für den weltweiten Schutz.

Der Schutz gilt in der Regel für bis zu 25 Jahre, vorausgesetzt, er wird regelmäßig verlängert.

Sie haben das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatz zu fordern.

Unser Leistungsspektrum

  • Rechtliche Beratung in Bezug auf Abmahnungen, sowohl auf Seiten des Abmahnenden, als auch auf Seiten des Abgemahnten
  • Durchsetzung Ihres Designs in streitigen Verfahren
  • Verteidigung Ihrer Designs
  • Durchführung von Designverletzungsverfahren
  • Vertretung vor allen ordentlichen Gerichten
  • Individuelle Beratung zu Ihrer Designstrategie
  • Prüfung der Eintragungsfähigkeit Ihres gewünschten Designs
  • Besprechung geeigneter Abbildungen
  • Vorbereitung und Anmeldung Ihres Designs
  • Betreuung und Verwaltung Ihres Designs
  • Verlängerung und Fristenüberwachung

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München